Hauptwohnsitz in Traiskirchen
Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens 1 Jahr in Traiskirchen gegeben sein. Aber es sollen auch TraiskirchnerInnen, die viele Jahre mit Hauptwohnsitz in Traiskirchen gemeldet waren und nur vorübergehend eine Wohnung am Studienort genommen haben/nehmen mussten (z.B. in Innsbruck, Graz, …), ebenfalls die Anerkennungsprämie erhalten.
Abschlussstufen
Pro Person kann nur einmal je Stufe eine Anerkennungsprämie geltend gemacht werden. Die mehrfache Zuerkennung von Anerkennungsprämien, z.B. mehrere Lehrabschlussprüfungen oder mehrere Studien, ist ausgeschlossen. In den folgenden Stufen kann eine Anerkennungsprämie beantragt werden:
Ausbildungsstufe
Erforderlicher Nachweis: Lehrabschlussprüfung – Wirtschaftskammerprüfung, Handelsschul- oder Fachschul-Abschlussprüfung
Matura-Stufe
Erforderlicher Nachweis: Berufsreifeprüfung, Matura – Diplomprüfung an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS), Höheren Lehranstalt (HLA), Höheren Berufsausbildenden Lehranstalt (HBLA), Höheren Technischen Lehranstalt (HTL), Handelsakademie (HAK)
Akademische Stufe
Erforderlicher Nachweis: Abschluss eines Fachhochschul- oder eines Universitätsstudiums (egal ob Bachelor, Master, Dipl. Ing. (FH), Mag. (FH), Dipl.-Ing., Magister, Doktor) oder eines Studiums an einer Pädagogischen Hochschule (BEd)
Sollten Sie nicht sicher sein, in welche Kategorie ihr Abschluss fällt, melden Sie sich bitte vorab telefonisch bei Walter Skoda unter +43 (0)2252 508 521-10.