Stadtgemeinde Traiskirchen

Direktzahlung an Traiskirchner Haushalte zur Unterstützung aller gastronomisch tätigen Betriebe in der Stadt

„30er Zone“ – Traiskirchner Gastronomieförderung

„30er Zone“ – Traiskirchner Gastronomieförderung
Präsentation der 30er Zone mit Traiskirchner Gastronomen und Heurigenwirten: Lorenz Alphart/Alphart am Mühlbach, Paul Schnecker/s‘Schneckal, Bgm. Andreas Babler, STR Clemens Zinnbauer, Günther Kohl/Cafe Arkadia, Martin Pospichal/Imbiss Traieck, Josef Fuchs/Weinbau Fuchs © Stadtgemeinde Traiskirchen

Die neue "30er Zone" – Gastronomieförderung ist eine Direktzahlung an alle Traiskirchner Haushalte. Das Prinzip ist einfach: Die Konsumation kann in allen in Traiskirchen gastronomisch tätigen Betrieben erfolgen. Gegen Vorlage der Rechnungen erhalten die BürgerInnen den Betrag von max. 30 Euro rückerstattet. „Wir haben uns verschiedene Modelle durch den Kopf gehen lassen, dieses Model erscheint uns am flexibelsten und hat uns mit der einfachen und direktesten Fördermöglichkeit überzeugt“, erklärt Projektinitiator und Wirtschaftsstadtrat Clemens Zinnbauer. Denn: „so ist gewährleistet, dass mehrere Gastrobetriebe in den Genuss kommen und der Gutschein nicht nur bei einem Betrieb eingelöst werden muss“.

Jeder Betrieb soll in den Genuss kommen – Spendenmöglichkeit

Die Aktion startet am 10. August und läuft bis zum 15. Oktober. Mit der langen Laufzeit der Aktion wurde Rücksicht darauf genommen, dass auch alle Heurigenbetriebe mit ihren verschieden Aussteckterminen von der Gutschein-Förderung profitieren können. Wer seinen Gutschein nicht als Gastrogutschein einlösen will, kann die 30 Euro auch spenden. Die Spende kommt dann anderen Covid-19 bedingten Wirtschaftsförderungen zugute.

Wenn Sie die Förderung nicht einlösen wollen, können Sie diese für andere Covid-19 bedingte Wirtschaftsförderungen spenden. Schicken Sie dazu eine E-Mail an spende(at)traiskirchen.gv.at mit dem Betreff „30er Zone Spende“.

Traiskirchen stützt – schnell und unbürokratisch

„Wir lassen niemanden zurück“, so lautet auch weiterhin die Devise in Traiskirchen, „vom kleinen Würstlstand, über unsere Kaffeehäuser, Imbissstuben, Heurigen bis zu unseren Wirten. Anspruchsberechtigt für die Gastro-Direktzahlung sind alle Traiskirchner Haushalte. Die Stadt nimmt dafür 270.000 Euro in die Hand“, führt Stadtchef Andreas Babler aus. „Es freut mich sehr, dass ich vor der Sitzung die Oppositionsparteien eingeladen habe, diese Förderung als gemeinsamen Antrag mit uns miteinzubringen und das dann so auch geschehen ist. Nochmals ein großes Danke an unseren Stadtrat Clemens Zinnbauer für diese Initiative und für die wochenlangen Vorarbeiten für diese Aktion.“

Wie funktioniert die Traiskirchner Gastroförderung?

  • Anspruchsberechtigt sind alle Traiskirchner Haushalte.
  • Konsumation kann bei allen in Traiskirchen gastronomisch tätigen Betrieben erfolgen.
  • Bewahren Sie die Rechnung auf, Sie können bei der Antragstellung auch mehrere Rechnungen einreichen und erhalten den Betrag von maximal 30 Euro rückerstattet. Der Betrag gilt einmalig pro Haushalt.
  • Die Aktion startet am 10. August und läuft bis zum 15. Oktober 2020.

Sie wollen Online einreichen?

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in Österreich ist die Traiskirchner Gastroförderung ab jetzt auch online möglich. Nutzen Sie auch dieses Service um sich selbst und Ihre Mitmenschen zu schützen und dem Coronavirus keine Chance zu geben.

Bitte füllen Sie hierzu das Antragsformular aus und schicken Sie per Mail das Formular und die Rechnung(en) an gastro(at)traiskirchen.gv.at.

Wichtig zu beachten ist hierbei das per Handy-Signatur signierte oder unterschriebene Formular und eine Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin auf der eingereichten Rechnung.

Auszahlung

Bringen Sie zur Antragstellung Ihre gesammelten Rechnungen, Ihre Bankdaten sowie einen Ausweis und tragen Sie bitte einen Mund-Nasen-Schutz. Es werden nur offzielle Rechnungen mit Unternehmensdaten, Datum und Betrag akzeptiert. 
Um längere Wartezeiten am 6. September bzw. 18. Oktober zu vermeiden, können Sie bereits vorab zu Hause das Formular ausdrucken, ausfüllen und mit diesem an einen der vier Standorten in ihre Katastralgemeinde kommen
 

Termine zur Antragstellung am 6. September und 18. Oktober

Oeynhausen · Georg Schütz-SaalMöllersdorf · Kammgarnsaal
jeweils 9 bis 10.30 Uhrjeweils 14.30 bis 16.00 Uhr
Tribuswinkel · Leopold Fuhrmann-SaalTraiskirchen und Wienersdorf · Stadtsaal
jeweils 11.30 bis 13.00 Uhrjeweils 17.00 bis 18.30 Uhr