Stadtgemeinde Traiskirchen

Förderung Semesterticket

Förderung Semesterticket
Hol dir einen Bonus von bis zu 50 Euro für deine Semesterticket. © Stadtgemeinde Traiskirchen

Das Land Niederösterreich hat zuletzt die Förderung für den Erwerb von Semestertickets durch Studierende gestrichen, die bisher zu 50 % vom Land und zu 50 % von den Gemeinden getragen wurde. Hinzu kommt, dass Studierende auch vom Bezug des „TOP-Jugendtickets“, mit dem alle Verbundlinien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ein Jahr lang um 79 Euro in Anspruch genommen werden können, ausgeschlossen sind.

Diese massive Schlechterstellung soll für Traiskirchner Studierende insofern abgefedert werden, dass der Erwerb eines Studentensemestertickets vonseiten der Stadtgemeinde Traiskirchen durch einen Bonus unterstützt wird.

Gleich das Formular & die Richtlinien herunterladen und unter foerderung(at)traiskirchen.gv.at einreichen.

Richtlinien zur Beantragung der Förderung

PUNKT I: VORAUSSETZUNGEN

  • Erwerb eines Studentensemestertickets für das jeweils laufende (Studien)Semester
  • Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Traiskirchen zum Zeitpunkt des Erwerbs des Tickets
  • Studium als ordentliche/r HörerIn an einer
    • öffentlichen Universität
    • Privatuniversität
    • Fachhochschule
    • Pädagogischen Hochschule
  • Alter: unter 26 Jahren – Stichtag: Tag des Erwerbs des Tickets

PUNKT II: HÖHE DES BONUS

Für den Erwerb eines Studentensemestertickets wird ein Bonus in Höhe von 50 Euro pro Ticket ausbezahlt; sollte der Kaufpreis unter 50 Euro liegen, reduziert sich der Bonus auf die Höhe des tatsächlichen Kaufpreises.

PUNKT III: FRIST FÜR DIE BEANTRAGUNG

  • Wintersemester: jeweils bis zum 31. Jänner des laufenden Semesters
  • Sommersemester: jeweils bis zum 30. Juni des laufenden Semesters

PUNKT IV: SONSTIGES

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Bonus.