Stadtgemeinde Traiskirchen

Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken (§82 StVO)

Mit diesem Formular können Sie eine Genehmigung für die verkehrsfremde Benützung einer Straße gemäß §82/1 StVO beantragen. Eine verkehrsfremde Benützung ist z. B. die Aufstellung von Informations-, Verkaufs- oder Werbeständen, von Werbetafeln oder Schanigärten. Für das Abstellen eines KFZ ohne Kennzeichen (§82/2) benutzen Sie bitte das entsprechende separate Formular.

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