Stadtgemeinde Traiskirchen

Entlastungspaket der Stadtgemeinde Traiskirchen

Entlastungspaket der Stadtgemeinde Traiskirchen
Mit unserem Maßnahmen-Paket für die Traskirchner Bürger:innen © Stadtgemeinde Traiskirchen

Mit einem wirksamen Förderungs- und Entlastungspaket werden im Wirkungsbereich der Stadt armutsgefährdete und einkommensschwache Traiskirchner Bürger:innen unterstützt. Der von Stadtchef Babler und Fraktionskolleg:innen eingereichte Antrag wurde in der letzten Gemeinderatssitzung von allen Parteien beschlossen. 

Soziale Treffsicherheit statt Gießkanne

Das Ausmaß und der Bezieher:innenkreis von Unterstützungsmaßnahmen soll durch die Berechnung mit einem gewichteten monatlichen Netto-Haushalts-Einkommen* vergrößert werden. Dabei wird nicht nur das Haushaltseinkommen bewertet, sondern auch, wie viele Personen in einem Haushalt leben. Zentral ist, dass die Förderungen vor allem denjenigen zu Gute kommen, die es tatsächlich brauchen – wir setzen auf Treffsicherheit statt Gießkannenprinzip.

Schwerpunkt des Entlastungspakets: finanziell schwächere Familien mit Kindern

Eine warme Mahlzeit für alle Kinder zu garantieren, ist eine der konkreten Maßnahmen des Traiskirchner Modells. In unseren Bildungseinrichtungen kostet eine Mahlzeit derzeit zwischen 3,70 und 4,80 Euro. Ab Anfang nächsten Jahres soll diese für einkommensschwache Familien gratis sein. Und auch für alle anderen Eltern gilt: Der Preisdruck der Essenslieferanten wird nicht auf sie abgewälzt, die nötigen Preissteigerungen der Mahlzeiten übernimmt die Stadt.

Gratis Nachmittagsbetreuungspaket & keine Teuerung bei Essen auf Rädern
Ähnlich wie beim Mittagessen verhält es sich auch bei der Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten. Immer mehr Familien können sich diese für ihre Kinder nicht mehr leisten. Deshalb werden wir für anspruchsberechtige Familien ein gratis Nachmittagsbetreuungspaket entwickeln. Die Preissteigerungen von den Gastronomiepartnern wurden seitens der Stadt für alle Kinder übernommen. Auch wird es keine Teuerung bei dem gemeindeeigenen Essen auf Rädern für die ältere Generation geben.


Keine Mieterhöhung für einkommensschwache Haushalte in gemeindeeigenen Wohnungen

Durch die rasante Preisentwicklung der letzten Monate ist auch der Verbraucherpreisindex gestiegen. Das hätte bereits im Mai 2022 eine Mieterhöhung zur Folge gehabt, die von der Stadt bei gemeindeeigenen Wohnungen ausgesetzt wurde. Mit August 2022 gab es eine neuerliche Indexanpassung der Mieten, die zu einer weiteren Erhöhung geführt haben, auch diese wurde vorerst nicht in Rechnung gestellt. Die Indexanpassung wird nun ab Dezember 2022 verrechnet. Einkommensschwache Haushalte haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Mieterhöhung zu befreien. Antragstellung bei der Stadtgemeinde.


Heizkostenzuschuss wird verdoppelt

Der Traiskirchner Heizkostenzuschuss sieht das gewichtete Netto-Einkommen* als Richtlinie vor:

Heizkostenzuschuss in der Höhe von 350 Euro
Gewichtetes Netto-Einkommen bis 1.100 Euro

Heizkostenzuschuss in der Höhe von 175 Euro
Gewichtetes Netto-Einkommen bis 1.210 Euro

Heizkostenzuschuss in der Höhe von 75 Euro
Gewichtetes Netto-Einkommen bis 1.265 Euro

* Was ist das gewichtete monatliche Netto-Einkommen?

Hinter diesem Begriff steckt die Idee, dass es ein Unterschied ist, ob jemand einen Single-Haushalt führt und jede Anschaffung allein finanzieren muss, oder ob er/sie in einem Mehr-Personen-Haushalt lebt. Hier werden viele Ausgaben von mehreren getragen. Deshalb werden die Haushaltseinkommen nach dem Bedarf gewichtet:

HaushaltsmitgliederFaktor
1. Erwachsener1,0
2. Erwachsener (alle ab 14 Jahren)0,5
Kinder unter 14 Jahren0,3


Rechenbeispiel
Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern (16 und 11 Jahren)
Gesamteinkommen Haushalt: 2.500 Euro/netto

Berechnung Gewichtungsfaktor:

1. Erwachsener1,0
2. Erwachsener0,5
Kind 16 Jahre0,5
Kind 11 Jahre0,3
Gewichtungsfaktor GESAMT 2,3


Monatliches Netto-Gesamteinkommen : Gewichtungsfaktor = gewichtetes monatliches Netto-Haushaltseinkommen
2.500 Euro : 2,3 = 1.086,95 Euro

Dieser Haushalt wäre anspruchsberechtigt und würde einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 350 Euro erhalten.

Kriterien für den Traiskirchner Heizkostenzuschuss

Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?

  • Alle Personen, die unterhalb der gewichteten Netto-Einkommensgrenze liegen und
  • ihren Hauptwohnsitz seit drei Monaten in Traiskirchen haben

Wie können Sie den Heizkostenzuschuss beantragen?
Eine Antragstellung ist ausschließlich bei einem persönlichen Termin möglich. Einen Termin können Sie ab sofort vereinbaren.

Wo können Sie einen Termin vereinbaren?
Bitte kontaktieren Sie uns unter: 050355-414 oder soziales(at)traiskirchen.gv.at

Was ist bei der Antragstellung mitzubringen?

  • Ausweis
  • Sozialversicherungskarte
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen im Haushalt lebenden Personen (mit Hauptwohnsitz)
  • Alimentezahlungen


Wie wird der Heizkostenzuschuss ausbezahlt?
Der Betrag wird auf Ihr Bankkonto überwiesen.


Die Preissteigerung im städtischen Bereich werden nicht an die Büger:innen weiter gegeben. Die Eintrittspreise beim Museum, dem Eislaufplatz und dem aqua splash bleiben gleich, auch die Entlehngebühren in der Stadtbibliothek werden nicht angeboten. Damit bleiben die Preise der städtischen Einrichtungen auch weiterhin auf einem niedrigen Niveau.


Traiskirchen setzt auf Klimaschutz

Die Energiekrise kombiniert zwei Sorgenbereiche: die Teuerung und die Klimakrise. Die Stadtgemeinde Traiskirchen lässt dem Klimaschutz auch weiterhin höchste Priorität zukommen und hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die auf Energieeffizienz und klimafreundliche Mobilität setzen. Die Energiewende ist umsetzbar, leistbar und macht uns unabhängig von Energieimporten.

Abfederung der Teuerung und Umstieg auf klimafreundliche Mobilität

Welche Art von Tickets werden gefördert?

  • VOR Klima Region Niederösterreich, Burgenland
  • VOR Top Jugendticket

Ab wann gilt die Förderung?
Rückwirkend ab 1. September 2022

Wie viel wird gefördert?
Je nach Einkommens-Kategorie werden bis zu 70 Prozent des Ticketpreises rückerstattet.