Stadtgemeinde Traiskirchen

Schutzmaskenpflicht in Öffis ab 14. April 2020

Die Bundesregierung erweitert die Corona-Maßnahme rund um die bisher geltende Maskenpflicht: ab 14. April 2020 gilt diese auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Alle Fahrgäste benötigen dann auch für die Fahrt in den Bussen der Wiener Lokalbahnen, der Badner Bahn oder den ÖBB-Zügen eine Maske - egal ob gekauft oder selbstgenäht. Mund und Nase können auch durch ein Tuch oder einen Schal verdeckt werden, um die Verbreitung von Coronaviren möglichst zu verhindern. Ausgenommen davon sind lediglich für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

 

Freizeit-Fahrten nun wieder gestattet

Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nun auch wieder für Fahrten an öffentliche Orte im Freien benutzt werden. Die bisherige Einschränkung wurde ersatzlos aus der Verordnung gestrichen. Auf die Änderung wird auch auf der Homepage des Gesundheitsministeriums hingewiesen. Dort heißt es unter der Rubrik "häufig gestellte Fragen", die Benutzung sei nun (auch) gestattet, "um alleine oder mit Personen oder Haustieren, die im gemeinsamen Haushalt leben, hinaus zu kommen an öffentliche Orte im Freien". Klar gestellt wird auf der Homepage auch, dass man mit den Verkehrsmitteln nun auch zu Besorgungen abseits der Grundbedürfnisse fahren darf ("zum Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen").

 

Schutzmaßnahmen bei den Bussen der Wiener Lokalbahnen

Bei den Bussen der Wiener Lokalbahnen (WLB) bleibt die vorderste Tür beim Fahrerplatz geschlossen, die Fahrgäste werden gebeten, die hinteren Türen zum Ein- und Aussteigen zu nutzen. Es gibt keinen Ticket-Verkauf durch das Fahrpersonal, bitte kaufen Sie dieses vor der Fahrt am Ticketautomaten, dem Online-Ticketshop (tickets.wlb.at) oder über die App der WLB. Sowohl bei der Badner Bahn als auch im Busbereich der Wiener Lokalbahnen wird außerdem ein verstärktes Augenmerk auf die Reinigung des Fahrzeuginneren gelegt.