Das Rathaus und der Bürgerservice sollten nur in dringenden Angelegenheiten aufgesucht werden, wenn das Anliegen nicht telefonisch oder per E-Mail bearbeitet werden kann.
Das Rathaus und der Bürgerservice sollten nur in dringenden Angelegenheiten aufgesucht werden, wenn das Anliegen nicht telefonisch oder per E-Mail bearbeitet werden kann.