Stadtgemeinde Traiskirchen

Wohnsitzerklärung

Mit diesem Formular geben Sie eine Wohnsitzerklärung gemäß Meldegesetz ab.

Erläuterungen zur Wohnsitzerklärung:

Der Frage, ob Sie an einem Ort mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet sind, kommt nicht nur aus melderechtlicher Sicht Bedeutung zu. Die entsprechende Meldung hat Auswirkungen auf viele Bereiche des täglichen Lebens. Sie ist nicht nur ausschlaggebend für die Ausübung Ihres Wahlrechts oder die Anmeldung eines Kraftfahrzeuges, sondern hat auch maßgebliche Auswirkungen, wenn es darum geht, Förderungen und Unterstützungen in Anspruch nehmen zu wollen. Es ist daher nicht nur für die Behörden und Ämter wichtig, wo Sie einen Wohnsitz oder Ihren Hauptwohnsitz haben, sondern auch für die Wahrnehmung Ihrer Anliegen.

Sie sind jedoch – wie die nachstehenden Gesetzestexte zeigen – nicht völlig "frei" in der Bestimmung Ihres Hauptwohnsitzes, sondern Sie müssen diese nach bestimmten Kriterien vornehmen.

Der § 1 Absatz 6 des Meldegesetzes umschreibt den Wohnsitzbegriff wie folgt:

"Ein Wohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben."

Gemäß § 1 Absatz 7 des Meldegesetzes ist unter dem Hauptwohnsitz Folgendes zu verstehen:

"Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat."

Für den "Mittelpunkt der Lebensbeziehungen" sind vor allem folgende Bestimmungskriterien maßgeblich:

Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen, Ort an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften.

Die Wohnsitzerklärung enthält Fragen nach jenen Kriterien, die für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen maßgeblich sind. Anhand dieser Angaben kann überprüft werden, ob Ihre Lebensumstände mit der in den Melderegistern eingetragenen Wohnsitzqualität [Hauptwohnsitz/ (Neben)Wohnsitz] übereinstimmen.

Beachten Sie bitte, dass der Hauptwohnsitz erst mit 1. Jänner 1995 eingeführt wurde. Auf Meldezetteln, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, scheint daher noch der Begriff "ordentlicher Wohnsitz" auf.

War es früher möglich, über mehrere ordentliche Wohnsitze zu verfügen, kann man jetzt nur mehr einen Hauptwohnsitz begründen. Sollten Sie mehrere ordentliche Wohnsitze gehabt haben, ist Ihr Hauptwohnsitz nun melderechtlich dort, wo Sie in die Wählerevidenz für die Nationalratswahl eingetragen sind oder wo Sie sich zuletzt mit Hauptwohnsitz angemeldet haben.

Sollten Sie zu Ihrer Meldesituation oder zu dieser Wohnsitzerklärung Fragen haben, ist Ihnen das Meldeamt gerne behilflich.