Stadtgemeinde Traiskirchen

Barrierefreiheitserklärung

TÜV-zertifizierte Homepage

Unsere Website wurde vom TÜV Austria mit dem Web Accessibility Certificate Austria (WACA) der Stufe Bronze ausgezeichnet.

Das bedeutet, unser Webauftritt ist in großem Maße barrierefrei und somit für jeden Menschen zugänglich. Wir sind damit die erste Stadt in Österreich mit einem WACA-Zertifikat. Neben Bund und Länder müssen auch Websites von Gebietskörperschaften der Kommunalebene laut dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) barrierefrei gestaltet sein. Wir freuen uns, mit unserer barrierefreien Website eine Vorreiterrolle unter den österreichischen Städten einnehmen zu dürfen.

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an webmaster(at)traiskirchen.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Inhalte die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente, sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente laufend auszutauschen beziehungsweise Web-Formular-Lösungen einzusetzen.Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Stadtgemeinde Traiskirchen liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.