Stadtgemeinde Traiskirchen

Förderung Kleinsterzeugungsanlagen

Förderung Kleinsterzeugungsanlagen
Auch im kleinen Rahmen auf erneuerbare Energien setzen © Stadtgemeinde Traiskirchen

Die Stadtgemeinde Traiskirchen fördert die Errichtung von netzgebundenen Kleinsterzeugungsanlagen bis 0,8 kVa (ca. 800 W) zur Eigennutzung der Sonnenenergie in Form eines einmaligen Direktbetrages. Gefördert werden photovoltaische Kleinsterzeugungsanlagen, mit Netzanschluss im Gemeindegebiet von Traiskirchen zur Gewinnung von elektrischem Strom aus Solarzellen, für die Abdeckung des Eigenverbrauches.

Hier finden Sie das Formular zum Download.

Ab wann kann um eine Förderung bei der Stadtgemeinde Traiskirchen angesucht werden?

Das Ansuchen um Förderung kann innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsdatum der Anlage, mittels Formblatt der Stadtgemeinde Traiskirchen unter Vorlage folgender Dokumente unter nachhaltigkeit(at)traiskirchen.gv.at eingebracht werden.

  • Rechnung
  • Nachweis der Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber
  • Foto der Anlage
  • Angaben zur Anlage (Datum der Anschaffung, Kaufpreis, Seriennummer, Hersteller und Typ)

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung für photovoltaische Kleinsterzeugungsanlagen besteht in der Gewährung eines Einmalbetrags von 50% des Kaufpreises, höchstens jedoch maximal 200,00 Euro.

Weitere Hinweise

Eine Kombination dieser Förderung mit einer Förderung nach den „Richtlinien zur Gewährung einer Förderung für die Errichtung von Sonnenenergieanlagen“ ist nicht möglich.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 in Kraft. Sie ersetzt daher die vorherige gleichnamige Richtlinie, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Traiskirchen am 28. September 2022 beschlossen wurde, diese gilt weiterhin für Anlagen, die bis einschließlich 30. September 2023 erworben wurden (Rechnungsdatum).

Bitte beachten Sie die weiteren Richtlinien zur Förderung.