Im Sinne des Naturdenkmals wird hier der Natur ihr Freiraum gelassen und sollen umgestürzte Bäume, sofern sie keine Gefahr für Wege bzw. den zukünftigen Hochwasserabfluss bedeuten, bewusst liegen bleiben. Eine besondere Herausforderung stellen dabei die Grundstücke entlang des Trampelweges dar, die sich im Privatbesitz mehrerer Eigentümer befinden.
Die Stadt hat sich bereit erklärt, die notwendigen Aufräumarbeiten in Zusammenarbeit mit den Fachgebieten Forst und Naturschutz der Bezirkshauptmannschaft Baden, der Abteilung Wasserrecht des Landes und dem Schwechat Wasserverband zu koordinieren.
