Stadtgemeinde Traiskirchen

Anerkennungsprämie für Bildungsabschlüsse

Anerkennungsprämie für Bildungsabschlüsse
Anerkennungsprämien für ausgezeichnete und gute Erfolge © Stadtgemeinde Traiskirchen

Alle Traiskirchnerinnen und Traiskirchner, die ihren Lehrberuf, eine höhere Schule oder ihr Studium mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg abgeschlossen haben, erhalten von der Stadtgemeinde eine Anerkennungsprämie.

Als Nachweis ist eine Kopie der Wirtschaftskammerprüfung, des Abschlusszeugnisses, des Maturazeugnisses bzw. der Diplomprüfung im Rathaus in der Abteilung - Elementarpädagogik und Schulen - abzugeben.
Die Prämie beträgt 100 Euro für guten und 200 Euro für ausgezeichneten Erfolg.

Wie bekomme ich die Anerkennungsprämie?

Richtlinien Anerkennungsprämien

  • Beantragung der Prämie durch Einreichen eines Antrages mittels entsprechendem Formular bei der Stadtgemeinde Traiskirchen;
    der Antrag muss dabei innerhalb eines Jahres nach dem Abschluss der Ausbildung gestellt werden.
  • Vorlage sämtlicher für die Überprüfung des Antrages notwendigen Unterlagen und Nachweise (z.B. Kopie der Zeugnisse, allenfalls Meldenachweis, usw.)
  • Die Anerkennungsprämie wird den Bewerberinnen/Bewerbern bei Erfüllen sämtlicher Vorraussetzungen, auf ein bei der Beantragung der Prämie bekanntzugebendes Konto überwiesen.
  • zum Zeitpuinkt des Abschlusses der entsprechenden Ausbildung muss seit mindestens einem Jahr ein Hauptwohnsitz in Traiskirchen begründet sein
  • Eine Anerkennungsprämie kann einer Bewerberin  /einem Bewerber zwar in jeder der drei Stufen gesondert zuerkannt werden, in jeder Ausbildungsstufe jedoch nur ein Mal.
    In den folgenden Stufen kann eine Anerkennungsprämie beantragt werden:
    • Fachausbildungsstufe - Abschluss einer Lehre, einer Handels- oder einer Fachschule
      Erforderlicher Nachweis: Zeugnis über den Lehrabschluss oder das Ablegen der Wirtschaftskammerprüfung, Abschlusszeugnis der Handels- oder Fachschule
    • Matura-Stufe - Ablegen der Matura an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS), einer höheren Lehranstalt (HLA), einer Höheren Berufsbildenenden Lehranstalt (HBLA), einr Höheren Tecnischen Lehranstalt (HTL) oder einer Handelsakademie 
      Erforderlicher Nachweis: Matura- oder Berufsreifezeugnis
    • Meisterstufe bzw. Akademische Stufe - Ablegen einer Meisterprüfung oder Abschluss eines Fachhochschul- bzw. Universitätsstudiums
      Erforderlicher Nachweis: Meisterprüfungszeugnis, Abschlusszeugnis einer Fachhochschule oder Universität (unabhängig davon, ob die Ausbildung als Diplomingenieur(in) (FH), Magistra/Magister (FH), Diplomingeneur(in), Bachelor, Master, Doktor(in) oder Magistra/Magister abgeschlossen wird), Abschlusszeugnis eines Studiums an einer Pädagogischen Hochschule (BEd)

  • Wenn auf dem vorgelegten Zeugnis/Nachweis von der Ausbildungsstätte nicht vermerkt wurde, ob die entsprechende Ausbildung mit ausgezeichnetem oder mit gutem Erfolg abgeschlossen wurde, errechnet sich dies aus dem Durchschnitt der auf dem (Abschluss)Zeugnis angeführten Noten. Ein sich dabei ergebender Notendurchschnitt von kleiner/gleich 1,5 gilt als ausgezeichneter Erfolg, ein Durchschnitt von größer 1,5 und kleiner/gleich 2 gilt als guter Erfolg, wobei jeweils keine Einzelnote schlechter als eine "Drei" (Befriedigend) sein darf.

  • In Zweifelsfällen entscheidet die Bürgermeisterin/der Bürgermeister, ob die Vorraussetzungen für die Zuerkennung einer Anerkennungsprämie erfüllt sind und ob eine ausgezeichneter oder ein guter Erfolg vorliegt.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Anerkennungsprämie.

Sollten Sie nicht sicher sein, in welche Kategorie ihr Abschluss fällt, melden Sie sich bitte vorab telefonisch unter +43 (0)50 355 - 440.