1. Förderberechtigte
Förderberechtigt sind Erziehungsberechtigte von Kindern im Alter zwischen 7 und 15 Jahren, deren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Traiskirchen liegt und die im Jahr der Antragstellung an einem förderfähigen Feriencamp teilgenommen haben. Die Förderung wird nur einmal pro Kind und Kalenderjahr gewährt.
2. Förderfähige Feriencamps
Gefördert werden ausschließlich Feriencamps, die von Traiskirchner Vereinen oder Institutionen (Ausnahme: Veranstaltungen, die die Stadtgemeinde Traiskirchen selbst durchführt) veranstaltet werden, mindestens drei aufeinanderfolgende Werktage lang dauern und eine tägliche Betreuungszeit von mindestens fünf Stunden anbieten.
3. Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung richtet sich jeweils nach den tatsächlichen Kosten des Feriencamps.
| tatsächliche Campkosten | Förderbetrag |
| bis 250 Euro | 25 Euro |
| 250 bis 400 Euro | 35 Euro |
| 401 bis 550 Euro | 45 Euro |
| ab 551 Euro | 50 Euro |
Die Förderung darf die tatsächlich entstandenen und vollständig bezahlten Kosten nicht übersteigen.
4. Antragstellung
Der Antrag auf Gewährung der Förderung kann nach Abschluss des Feriencamps ausschließlich zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November (einlangend) des jeweiligen Kalenderjahres bei der Stadtgemeinde Traiskirchen eingebracht werden und ist unbedingt per E-Mail an foerderung(at)traiskirchen.gv.at zu übermitteln.
5. Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
- die Rechnung über die Teilnahme am Feriencamp
- ein Nachweis über die vollständige Bezahlung des Feriencamps
- eine Teilnahmebestätigung des Veranstalters (mit dem Namen des Kindes sowie dessen Geburtsdatum, Namen des Vereins bzw. der Institution, Bezeichnung des Feriencamps bzw. Kurses, Zeitraum des Feriencamps sowie Kurszeiten bzw. tägliche Betreuungszeiten).
Es werden ausschließlich vollständig bezahlte Feriencamps gefördert.
6. Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen auf das bei der Antragstellung bekanntzugebende Konto. Förderungen werden pro Jahr nur bis zum Ausschöpfen des im jeweiligen Haushaltsjahr vorgesehenen Förderbudgets vergeben und ausbezahlt. Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Förderungen erfolgen strikt nach dem Zeitpunkt des Einlangens des Förderantrages bei der Stadtgemeinde Traiskirchen Sollten die zur Verfügung stehenden Budgetmittel ausgeschöpft sein, können im entsprechenden Kalenderjahr keine weiteren Förderungen mehr gewährt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung.