Stadtgemeinde Traiskirchen

Förderung von Feriencamps für Kinder & Jugendliche

Förderung von Feriencamps für Kinder & Jugendliche
Die Stadtgemeinde Traiskirchen fördert Feriencamps für Kinder & Jugendliche © Stadtgemeinde Traiskirchen

Ferienerlebnisse sollen allen Kindern und Jugendlichen offenstehen. Mit unserer Förderung von Feriencamps möchten wir Familien in Traiskirchen dabei unterstützen, die Kosten für die Ferienbetreuung abzufedern und Kindern und Jugendlichen abwechslungsreiche Ferien zu ermöglichen.

Gerade in den Ferien sind gute Betreuungsangebote für viele Familien eine wichtige Unterstützung im Alltag. Ob Sport, Abenteuer, Kreativität, Natur oder gemeinsames Erleben: Feriencamps bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Ferien aktiv zu verbringen, Neues auszuprobieren und eine schöne Zeit mit Gleichaltrigen zu erleben.

Die Förderung ist abhängig von den Kosten des Feriencamps und kann bis zu 50 Euro betragen.

Das ausgefüllte Formular "Förderung von Feriencamps für Kinder & jugendliche" senden Sie bitte an foerderung(at)traiskirchen.gv.at

Richtlinien zur Gewährung der Förderung von Feriencamps für Kinder und Jugendliche

1. Förderberechtigte

Förderberechtigt sind Erziehungsberechtigte von Kindern im Alter zwischen 7 und 15 Jahren, deren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Traiskirchen liegt und die im Jahr der Antragstellung an einem förderfähigen Feriencamp teilgenommen haben. Die Förderung wird nur einmal pro Kind und Kalenderjahr gewährt.

2. Förderfähige Feriencamps

Gefördert werden ausschließlich Feriencamps, die von Traiskirchner Vereinen oder Institutionen (Ausnahme: Veranstaltungen, die die Stadtgemeinde Traiskirchen selbst durchführt) veranstaltet werden, mindestens drei aufeinanderfolgende Werktage lang dauern und eine tägliche Betreuungszeit von mindestens fünf Stunden anbieten.

3. Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung richtet sich jeweils nach den tatsächlichen Kosten des Feriencamps.

tatsächliche CampkostenFörderbetrag
bis 250 Euro25 Euro
250 bis 400 Euro35 Euro
401 bis 550 Euro45 Euro
ab 551 Euro50 Euro

Die Förderung darf die tatsächlich entstandenen und vollständig bezahlten Kosten nicht übersteigen.

4. Antragstellung

Der Antrag auf Gewährung der Förderung kann nach Abschluss des Feriencamps ausschließlich zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November (einlangend) des jeweiligen Kalenderjahres bei der Stadtgemeinde Traiskirchen eingebracht werden und ist unbedingt per E-Mail an foerderung(at)traiskirchen.gv.at zu übermitteln.

5. Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • die Rechnung über die Teilnahme am Feriencamp
  • ein Nachweis über die vollständige Bezahlung des Feriencamps
  • eine Teilnahmebestätigung des Veranstalters (mit dem Namen des Kindes sowie dessen Geburtsdatum, Namen des Vereins bzw. der Institution, Bezeichnung des Feriencamps bzw. Kurses, Zeitraum des Feriencamps sowie Kurszeiten bzw. tägliche Betreuungszeiten).

Es werden ausschließlich vollständig bezahlte Feriencamps gefördert.

6. Auszahlung der Förderung

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen auf das bei der Antragstellung bekanntzugebende Konto. Förderungen werden pro Jahr nur bis zum Ausschöpfen des im jeweiligen Haushaltsjahr vorgesehenen Förderbudgets vergeben und ausbezahlt. Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Förderungen erfolgen strikt nach dem Zeitpunkt des Einlangens des Förderantrages bei der Stadtgemeinde Traiskirchen Sollten die zur Verfügung stehenden Budgetmittel ausgeschöpft sein, können im entsprechenden Kalenderjahr keine weiteren Förderungen mehr gewährt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung.