Ab dem 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für Arbeitsleistungen rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich beantragen. Die Kosten müssen netto, also ohne Steuern, angegeben werden. Unterstützt werden Leistungen, die zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 erbracht wurden. Die maximale Förderhöhe beträgt für 2024 EUR 2.000 und für 2025 EUR 1.500 pro Person und Wohneinheit.
Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at gestellt werden, der von der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) bearbeitet wird. Jeder Antrag kann mehrere Rechnungen umfassen, wobei die Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen sein muss. Die Anmeldung erfolgt entweder über ID Austria oder durch Hochladen eines Lichtbildausweises. Wer den Antrag nicht selbst digital einreichen kann, erhält Unterstützung bei der Antragstellung im Rathaus. Zusätzlich steht die Servicehotline unter der Nummer 0505 06-859 333 zur Verfügung.
