Stadtgemeinde Traiskirchen

Hochwasserschäden: Kommissionen arbeiten auf Hochtouren

Hochwasserschäden: Kommissionen arbeiten auf Hochtouren
Hilfe nach Hochwasserschäden© Stadtgemeinde Traiskirchen

Die Kommissionen dokumentieren und protokollieren die Schäden direkt vor Ort, bevor sie diese an das Land weiterleitet. Jeder Fall wird gründlich geprüft, um sicherzustellen, dass Betroffene möglichst rasch Unterstützung aus dem Katastrophenfonds erhalten.

Wie läuft die Schadensmeldung ab?

  • Meldung im Bürgerservice: Schäden können formlos gemeldet werden - persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Das Team vom Bürgerservice nimmt die Daten der geschädigten Person auf und gibt sie in die Online Plattform der Katastrophenbeihilfe des Landes NÖ ein.
  • Terminvereinbarung: Die Gemeinde koordiniert Termine für die Schadensaufnahme.
  • Erhebung vor Ort: Die Schadenskommission dokumentiert und protokolliert die Schäden und gibt diese Daten an das Land NÖ weiter.

Kommission ist notwendig

Die Vorgaben des Landes Niederösterreich regeln genau, wie die Schadensaufnahme bei Katastrophen abläuft. Dazu hat die Stadt zwei Kommission gebildet, die aus bestimmten Mitgliedern bestehen:

  • Politische Vertreter:innen: Je zwei Mitglieder der beiden stärksten Fraktionen im Gemeinderat. In Traiskirchen sind das STR Robert Eichinger (SPÖ), GR Martin Paar (ÖVP), STR Franz Muttenthaler (SPÖ) und GR Michael Fischer (ÖVP).
  • Sachverständige für Bautechnik: Diese Aufgabe übernehmen Fachleute aus dem Bauamt.

Für größere Schäden gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Schäden über 20.000 Euro: Ein/e Vertreter/in des Gebietsbauamts Wiener Neustadt muss teilnehmen. Dieses Amt ist für viele Gemeinden zwischen der Buckligen Welt und Mödling zuständig, was Terminabsprachen erschwert.
  • Landwirtschaftliche Schäden: Ein/e Vertreter/in der Landwirtschaftskammer muss hinzugezogen werden, auch hier ist das Einsatzgebiet groß, von Bruck an der Leitha bis Baden.
  • Betriebliche Schäden: Es werden zusätzliche Techniker/innen aus dem jeweiligen Fachgebiet benötigt.

Die Zusammensetzung der Kommission richtet sich nach der Art und Höhe des Schadens, was die Koordination komplex und zeitaufwendig machen kann.

 

Schadensaufnahme durch die Schadenerhebungskommission

Vor Ort werden die relevanten Informationen von der Schadenserhebungskommission erfasst und ein Protokoll erstellt. Nachdem die Kommission einen Haushalt oder Betrieb besucht hat, werden die Daten vom Protokoll an die Abteilung Landwirtschaftsförderung der NÖ Landesregierung für die Auszahlung der Beihilfe übermittelt. Die Schadensbewertung obliegt ausschließlich dem Land.

Bitte beachten Sie
  • Nur nicht versicherte Schäden können über den Katastrophenfonds gefördert werden.
  • Dokumentieren Sie genau alle Schäden mit Fotos oder Videos.
  • Bewahren Sie alle Kostenvoranschläge und Rechnungen auf.
  • Die vorgesehene Schadenseinmeldung über das Bürgerservice und der Besuch und Protokollierung durch die Schadenskommission ist wichtig, um einen Anspruch auf Unterstützungszahlungen aus dem Katastrophenfonds geltend zu machen.

Alle Informationen zum Katastrophenfonds finden Sie online beim Land NÖ.