Stadtgemeinde Traiskirchen

Gültig seit 1. Mai 2026

Neue Regeln für E-Scooter

Neue Regeln für E-Scooter
Helmpflicht für Personen unter 16 Jahren Verpflichtende Ausrüstung mit Klingel und Blinker. Alkoholgrenze von 0,5 Promille Mitnahme von Personen am E-Scooter ist nicht erlaubt. Taschen / Rücksäcke am Lenker oder Trittbrett sind verboten © Foto: Canva

Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick

  • E-Scooter dürfen maximal 600 Watt Leistung sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen.
  • Jeder E-Scooter muss mit einer Klingel oder Hupe ausgestattet sein. Erforderlich ist mindestens eine wirksame Bremsvorrichtung.
  • Vorgeschrieben sind außerdem:
    • weißer Scheinwerfer vorne, ein rotes Rücklicht hinten und Rückstrahler
    • sowie Blinker.
  • Alkoholgrenze beachten: Der Alkoholgehalt im Blut darf 0,5 Promille nicht überschreiten

    Wer darf E-Scooter fahren?

    • Die Benützung ist grundsätzlich ab 12 Jahren erlaubt. Jüngere Kinder dürfen E-Scooter nur mit einer Aufsichtsperson oder mit einem gültigen Radfahrausweis verwenden.
    • Helmpflicht: Für Personen unter 16 Jahren gilt eine Helmpflicht.

    Regeln im Straßenverkehr

    • Die Mitnahme weiterer Personen auf dem E-Scooter ist nicht erlaubt.
    • Bestehende Radfahranlagen müssen benützt werden. Gibt es keine Radfahranlage, ist die Fahrbahn zu verwenden.
    • Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist verboten.