Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) verpflichtet Gemeinden, den Energieverbrauch ihrer Gebäude zu senken und jährlich drei Prozent der genutzten Flächen zu sanieren. Grundlage dafür ist eine Inventarliste aller beheizten oder gekühlten Gemeindebauten über 250 m², die bis 11. Oktober 2025 erstellt und veröffentlicht wird. Damit sollen Einsparpotenziale sichtbar und langfristige Sanierungsmaßnahmen planbar gemacht werden. Die Übersicht finden Sie hier.