Stadtgemeinde Traiskirchen

Grillverbot am Skateplatz

Waldbrandverordnung gilt in ganz Niederösterreich: Grillverbot am Skateplatz!

In allen Wäldern sowie in deren Gefährdungsbereichen (wie Wiesen, Feldern und anderen waldnahen Flächen) ist ab sofort jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer strengstens verboten. Das betrifft Lager- und Grillfeuer, das Rauchen, sowie das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände wie Zigaretten oder Zündhölzer. Auch Glasflaschen und Glasscherben, die durch Brennglaswirkung Feuer auslösen können, sind in diesen Bereichen verboten. Pyrotechnische Gegenstände dürfen ebenfalls nicht verwendet werden.

“Diese Regelung gilt auch am Skateplatz in Traiskirchen, da dieser im Gefährdungsbereich liegt – daher ist Grillen dort derzeit nicht erlaubt”, erklärt GRin Tamara Zinnbauer und bittet um besondere Rücksichtnahme: “Schon ein kleiner Funke kann bei den aktuellen Bedingungen einen Flächenbrand auslösen. Verstöße werden streng geahndet: Es drohen Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe. Wir bitten alle Bürger:innen um Verständnis und aktive Mithilfe beim Schutz unserer Wälder und Grünflächen!”

Kein Grillen am Skateplatz: Offenes Feuer, Rauchen und Pyrotechnik sind in Wäldern und allen angrenzenden Bereichen – einschließlich des Skateplatzes – strikt untersagt. GRin Tamara Zinnbauer appelliert an die Bevölkerung, das Verbot ernst zu nehmen und aktiv zum Schutz vor Waldbränden beizutragen.