Neustart mit neuen Regeln
Früher: Bis zu 200 Euro pro Reparatur, rund 1,8 Millionen eingelöste Bons.
Jetzt: Maximal 130 Euro, gefördert wird die Hälfte der Kosten.
Hinweis: Fahrräder, E‑Bikes, Handys, Tablets, Unterhaltungselektronik und Wellnessgeräte sind nicht mehr förderfähig.
Gefördert werden künftig Haushaltsgeräte mit langer Lebensdauer und Umweltwirkung, z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger oder hand-geführte Elektrogeräte wie Akkuschrauber.
