Da es vermehrt zu Ablagerungen von Grünschnitt an Ufern entlang der Schwechatau kommt, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unsachgemäßes Entsorgen von Abfällen jeglicher Art verboten ist und zur Anzeige gebracht werden kann. Diese Art der Entsorgung ist illegal, und das aus gutem Grund: Grünschnitt, Gras und Laub gelten als Abfall und dürfen nicht in die freie Natur gekippt werden.
Mit den Gartenabfällen landen mehr Nährstoffe in der Au und das sensible Gleichgewicht gerät durcheinander. Als Folge vermehren sich stickstoffliebende Pflanzen, wie die Brennnessel oder Brombeersträucher, und verdrängen die standorttypischen speziell angepassten Arten oder viele Wiesenblumen. Wo sich Gras- und Strauchschnitt türmen, ersticken sie die anderen Pflanzen und die verrottenden Gartenabfälle belasten Boden und Grundwasser.