Stadtgemeinde Traiskirchen

Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Traiskirchen

Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Traiskirchen

Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?
Alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz seit drei Monaten in Traiskirchen haben.

Wie können Sie den Heizkostenzuschuss beantragen?
Eine Antragstellung ist ausschließlich bei einem persönlichen Termin möglich. Einen Termin können Sie ab sofort vereinbaren. 

Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter +43 (0)50 355-310 oder +43 (0)50 355-311. Per E-Mail erreichen Sie uns unter soziales(at)traiskirchen.gv.at

Bis wann können Sie den Heizkostenzuschuss beantragen?
Der Antrag muss bis spätestens 28. März 2024 gestellt werden.

Was ist bei der Antragstellung mitzubringen?

  • Ausweis
  • Sozialversicherungskarte
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen im Haushalt lebenden Personen (mit Hauptwohnsitz)
  • Nachweise über Alimentezahlungen

Wie wird der Heizkostenzuschuss ausbezahlt?

Der Betrag wird auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Berechnung des Heizkostenzuschusses der Stadtgemeinde Traiskirchen

Der Traiskirchner Heizkostenzuschuss sieht das gewichtete Netto-Einkommen als Richtlinie vor:

  • Heizkostenzuschuss in der Höhe von 350 Euro
    Gewichtetes Netto-Einkommen bis 1.100 Euro
  • Heizkostenzuschuss in der Höhe von 175 Euro
    Gewichtetes Netto-Einkommen bis 1.210 Euro
  • Heizkostenzuschuss in der Höhe von 75 Euro
    Gewichtetes Netto-Einkommen bis 1.265 Euro

Was ist das gewichtete monatliche Netto-Einkommen?

Hinter diesem Begriff steckt die Idee, dass es ein Unterschied ist, ob jemand einen Single-Haushalt führt und jede Anschaffung allein finanzieren muss, oder ob er/sie in einem Mehr-Personen-Haushalt lebt. Hier werden viele Ausgaben von mehreren getragen. Deshalb werden die Haushaltseinkommen nach dem Bedarf gewichtet:

Haushaltsmitglieder und deren Gewichtung

  • 1. Erwachsener = 1,0
  • 2. Erwachsener (alle ab 14 Jahren) = 0,5
  • Kinder unter 14 Jahren = 0,3

Rechenbeispiel:
Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern (16 und 11 Jahren) | Gesamteinkommen Haushalt: 2.500 Euro/netto

Berechnung Gewichtungsfaktor:
1. Erwachsener 1,0 +  2. Erwachsener 0,5 + Kind 16 Jahre 0,5 + Kind 11 Jahre 0,3 = Gewichtungsfaktor GESAMT 2,3

Monatliches Netto-Gesamteinkommen geteilt durch Gewichtungsfaktor = gewichtetes monatliches Netto-Haushaltseinkommen
2.500 Euro : 2,3 = 1.086,95 Euro

Dieser Haushalt würde einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 350 Euro erhalten.