Stadtgemeinde Traiskirchen

gültig seit 10. März

Ausreisebeschränkungen für Wr. Neustadt

Auf Basis der behördlichen Verordnung ist ab 10 März 2021 für die Ausreise aus Wiener Neustadt ein maximal 48 Stunden alter negativer COVID-19 Antigen-Test oder ein maximal 72 Stunden alter negativer COVID-19 PCR-Test mitzuführen. Eine ärztliche Bestätigung über eine überstandene Corona-Erkrankung berechtigt ebenfalls zur Ausreise. 

Nachdem in Wiener Neustadt noch entsprechende Testkapazitäten geschaffen werden müssen, erfolgen allfällige Kontrollen erst ab Samstag, 13. März 2021.

Fahrgäste, die durch Wiener Neustadt durchfahren oder dort lediglich umsteigen, gelten als Transitreisende und benötigen keinen Test.
Es besteht für Fahrgäste weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.